Zugspitze - dort ging es hinaufAm 13.07.2008 kamen beim Zugspitzlauf zwei Menschen ums Leben. Der Lauf führt über 2200 Höhenmeter auf die Zugspitze und gilt auch unter Extremsportlern als große Herausforderung. Das Ganze hat nun ein gerichtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft München hält den Veranstalter Peter Krinninger für schuldig der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung. Da dieser einen Strafbefehl über 13.500,- nicht akzeptiert hatte, gibt es nun einen Prozess. Der Strafbefehl bescheinigt Krinninger folgende Verfehlungen: Er hätte als Organisator aufgrund des schlechten Wetterberichts vor dem Start kontrollieren müssen, ob die Teilnehmer passend ausgerüstet sind. Da dies nicht der Fall war, hätte er das Rennen absagen oder zumindest die leicht bekleideten Athleten am Start hindern müssen. Zudem hätte er das Ziel früher auf eine geringere Höhe verlegen sollen. Der Prozess wird in der Szene mit Spannung verfolgt, da bei einer Verurteilung weitreichende Konsequenzen für Extremläufe befürchtet werden. Die zentrale Frage hierbei ist: wieviel Eigenverantwortung haben die Teilnehmer und wieviel der Veranstalter? Das Urteil wird nach fünf Verhandlungstagen am 1. Dezember erwartet.